Was passiert ist

Am 31. Juli entschied das Landgericht München (42. Kammer) zugunsten der GEMA, der deutschen Verwertungsgesellschaft, in ihrem Verfahren gegen das KI-Musikunternehmen Suno. Die GEMA hatte argumentiert, Suno habe seine Systeme ohne Lizenzen mit Werken aus dem GEMA-Repertoire trainiert und diese Werke unter Verstoß gegen das Urheberrecht in Europa gespeichert und vervielfältigt.

Das Gericht stellte fest, dass Suno sowohl gegen US-amerikanisches als auch gegen deutsches Urheberrecht verstoßen hat, indem es mit den Werken trainierte und sie in Europa vervielfältigte, so der Bericht von Music Week. Die Höhe des Schadenersatzes soll gesondert festgelegt werden.

Die Werke und die Beweise

Im Verfahren ging es um eine kleine Auswahl bekannter Songs des deutschen Marktes. Genannt werden in der Berichterstattung „Forever Young“ und „Big in Japan“ von Alphaville, „Mambo No. 5“ von Lou Bega, „Atemlos durch die Nacht“ von Helene Fischer sowie „Daddy Cool“ und „Rasputin“ von Boney M. Dem Bericht zufolge bestätigte das Gericht, dass Sunos System Inhalte speichert und erzeugt, die den genannten Werken in Melodie, Harmonie und Rhythmus entsprechen.

Sunos Reaktion

Suno erklärte, mit dem Urteil nicht einverstanden zu sein; es beruhe „auf einer grundlegenden Fehldarstellung der Funktionsweise von Sunos Technologie“. Das Unternehmen prüfe alle verfügbaren Optionen, einschließlich einer Berufung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Warum das wichtig ist

Bemerkenswert ist die Geografie. Das Training, das die GEMA beanstandete, fand in den Vereinigten Staaten statt, und dennoch wandte ein Gericht in Deutschland das Urheberrecht beider Länder darauf an. Music Week beschreibt das als das erste Urteil eines europäischen Gerichts zu KI-Training, das in den USA stattfand.

Für Songwriter und Verlage, deren Songs von einer europäischen Gesellschaft verwaltet werden, deutet das auf einen Weg hin, gegen anderswo erfolgtes KI-Training vorzugehen – sofern die Begründung in der Berufung Bestand hat. Für KI-Unternehmen wirft es die Frage auf, ob Training in einem Land ein Modell vor Ansprüchen in einem anderen schützt.

Das große Bild

Suno kämpft an mehreren Fronten. In den USA sind Universal Music Group und Sony Music weiterhin Klägerinnen gegen das Unternehmen, während Warner Music Group und BMG Lizenzabkommen mit ihm geschlossen haben. Das deutsche Urteil kommt als eigener Strang hinzu, ausgehend von einer Verwertungsgesellschaft und nicht von einem Plattenlabel.

AnalyseDie Münchner Entscheidung und die US-Verfahren der Labels beruhen auf unterschiedlichen Rechtsordnungen. Ein US-Gericht, das Fair Use prüft, stellt andere Fragen als ein deutsches Gericht, das sein eigenes Urheberrecht anwendet. Ein Sieg in einem Land entscheidet das andere nicht. Was das Münchner Urteil leistet: Es gibt Rechteinhabern in Europa etwas Konkretes an die Hand und erhöht den Druck auf KI-Unternehmen, zu lizenzieren statt zu prozessieren. Ob es Bestand hat, hängt von der Berufung ab.

Wie es weitergeht

  • Suno hat erklärt, alle Optionen zu prüfen, einschließlich einer Berufung.
  • Der Schadenersatz wird gesondert festgelegt, die finanzielle Folge ist also noch offen.
  • Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Begründung könnte sich daher ändern.